Die Dauer einer Behandlung hängt vor allem vom Umfang des Problems ab. Anhand der Zielvereinbarung kann die Dauer abgeschätzt werden und dank regelmässigen Zielüberprüfungen sind Fortschritte stets sichtbar.
Die Kosten für eine Einzelberatung werden von manchen Zusatzversicherungen übernommen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse mit der Angabe, dass die Praxis von einer Psychologin FSP geführt wird. Paarsitzungen und Coaching-Einheiten werden in der Regel nicht übernommen.
Wir stehen unter gesetzlicher Schweigepflicht. Diese umfasst alle Informationen, die Sie uns im Rahmen der Behandlung geben, sowohl schriftlich als auch mündlich. Ein Austausch mit anderen Fachpersonen erfolgt nur nach vorgängiger Rücksprache mit Ihnen.
Medikamente können einen Veränderungsprozess unterstützen – die Verschreibung geschieht aber nur mit Ihrem Einverständnis und immer durch einen Arzt. Sie ist nicht Voraussetzung für eine Behandlung.
Grundsätzlich ist kein Überweisungsschreiben nötig. Je nach Zusatzversicherung kann aber eine „ärztliche Verordnung“ nötig sein, welche Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ausstellt. Gerne sind wir bei Bedarf bereit, ein Empfehlungsschreiben zu verfassen.
Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und Sie schildern Ihre Anliegen. Basierend auf Ihren Schilderungen und zusätzlichen Fragebögen legen wir gemeinsam die Ziele und das Vorgehen für die Behandlung fest. Anschliessend erhalten Sie jeweils Übungen, die Sie im Alltag anwenden können.
Gespräche mit einer aussenstehenden Person können helfen, eine Situation klarer zu sehen. Diese Unterstützung anzunehmen zeugt von persönlicher Grösse. Gerne können wir in einer Sitzung herausfinden, welcher Weg für Sie der Passende ist.
Die Behandlung findet meist im Sitzen statt, wobei z.B. Entspannungsübungen bei Bedarf im Liegen durchgeführt werden können. Sie entscheiden selbst, was Thema der Behandlung sein soll und was nicht. Wir machen Ihnen dabei keinerlei Vorgaben.